Waffen und jagdliches Schießen

Jagdwaffen
Waffenrecht

Freiwilliger Schießnachweis

 

Literatur zum Thema Waffenrecht

Im Mai 2005 erscheint im Verlag Neumann-Neudamm das Fachbuch "Waffenrecht für Jäger" von Wolfgang Angsten. Der Autor, Kriminalhauptkommissar, Experte für Waffenrecht, selbst langjähriger Jäger und Dozent am Kommunalen Bildungswerk Berlin, hat die aktuelle Gesetzeslage leicht verständlich und mit Fallbeispielen speziell für Jäger zusammengefasst.
Dieses Buch unterstützt sowohl Jagdscheinanwärter-Ausbilder als auch alle Jäger, Förster und Auszubildenden.
96 Seiten
Softcover
11,5 x 19 cm
ISBN: 3-7888-1010-6
Preis: 14,95 Euro

Vorbestellungen bei wolfgang@weiberrevier.com


 

VOLLTREFFER! Der freiwillige Schießnachweis im Weiberrevier!

Zudem hat der Jagdausübende nicht nur bei der Jägerprüfung, sondern in regelmäßigen Zeitintervallen, mindestens aber alle drei Jahre, hinreichende Schießleistungen nachzuweisen, sowohl auf stehende als auch auf bewegte Ziele.
(Aus dem jagdpolitischen Grundsatzpapier des NABU)
Der DJV fordert die regelmäßige Teilnahme an praxisnahen jagdlichen Übungsschießen, um damit die Sicherheit in der Waffenhandhabung, Schießfertigkeit und Treffsicherheit zu trainieren.
(Das Bundesjagdgesetz- Forderungen und Tatsachen)
Schießnachweise im Turnus von drei Jahren auf bewegliche Ziele werden gefordert, um die praktischen Fähigkeiten zu überprüfen.
(Ökologischer Jagdverband im Internet)

Fordern ist eigentlich ganz einfach: man stellt sich hin und sagt “Ich will!”
Dabei lernen wir doch alle schon als Kind, daß man nicht nur nehmen kann, sondern auch was geben muss.
Wieso vergessen manche Verbände die gute Kinderstube bei ihren Vorschlägen zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes? Der eine will, der andere nicht, der nächste will auch - aber anders, oder doch lieber nicht?
Und so stehen sie da, wie motzige kleine Jungs, verschränken die Arme demonstrativ vor der Brust, ziehen eine Schnute und stampfen mit den Füssen.
Manche haben nicht mal einen Jagdschein, reden aber trotzdem mit - aber es tut sich ja sowieso nichts.
Und uns Jägern wollen sie auch noch vorschreiben, was wir wie, wann und wo zu tun haben...
In diesem Fall geht es also um die Schießnachweise.
Sollen wir es wirklich soweit kommen lassen, daß man uns auch noch zum Pflichtschiessen zwingt? Haben wir nicht schon genügend Restriktionen und Reglementierungen?

Eigenverantwortung ist besser als neue Vorschriften!

Das Weiberrevier liegt mit einem Altersdurchschnitt der Mitglieder mit ca. 40 Jahren zwar weit unter dem Bundesdurchschnitt der Jägerschaft, aber wir halten uns durchaus für alt genug, Entscheidungen selbst zu treffen.
Selbstverständlich sind wir uns der Verantwortung bewusst, die aus dem Führen von Waffen und Töten von Tieren resultiert. Deswegen organisieren wir regelmäßig Schießtermine, die sehr gut besucht sind, und deswegen scheuen wir uns auch nicht, einen persönlichen Schießnachweis zu führen.
Das sind wir nicht nur dem Wild schuldig, sondern auch unseren Mitjägern, den Treibern, den Hunden, anderen Naturnutzern und schließlich auch uns selbst.
Jeder Unfall ist einer zuviel!
Hand aufs Herz - wie viele Nachsuchen könnten durch Treffsicherheit vermieden werden?
Gerade die “routinierten” Jäger fallen auf dem Schießstand durch eine Art von Waffenhandhabung auf, die zum Kommando “Alle Mann in Deckung!” verleitet.
Meist sieht man sie aber dort auch nur einmal im Jahr. Nämlich kurz nach Aufgang der Bockjagd, wenn die Waffe eingeschossen wird, weil das verdammte Ding schon dreimal vorbeigeschossen hat...

Die Waffe schießt -
treffen muss der Schütze!

Bei Gesellschaftsjagden wird wahrscheinlich mehr gebetet als in der Hubertusmesse. Ob es die UVV aus Bammel rauf und runter ist, das “Vater unser” wegen dem Standnachbarn oder das Stoßgebet “Herr, lass mich auch mal was treffen!”
Viele Jäger machen mittlerweile ihre Teilnahme an Gesellschaftsjagden an den mitjagenden Schützen fest - und leben damit einfach sicherer.
In einer der letzten Ausgaben der “Wild und Hund” wurde eine Statistik von Forstdirektor Dr. rer. nat. Richard Schute veröffentlicht, in der Fehlschüsse und Fehlabschüsse anhand exakter Aufzeichnungen aus 55 Ansitzjagden und 44 Drückjagden untersucht wurden. Das Ergebnis ist erschreckend: Abgesehen von der Effizienz der Ansitzjagden belegen die Zahlen “gleichzeitig die um das neunfache verringerten Fehlabschüsse und die um das 15-fache verringerte Zahl der Krankschüsse.”
Das sollte uns zu denken geben.
Diese Beispiele nicht zwar nicht der Spiegel der Jagd, dennoch geben sie den Anlass, für die, ansonsten unbegründeten, Forderungen von BJV-Novellierungssüchtigen.
Schießen in Bewegung ist nicht einfach. Wer glaubt, nach bestandener Jägerprüfung auf dem Höchstniveau der Schießfertigkeit angelangt zu sein, wird in der Praxis schon bald eines besseren belehrt.

Es ist jeder für seinen Schuß verantwortlich!

Aber nicht nur der Umgang mit der Langwaffe will geübt sein, auch die Handhabung der Fangschußwaffen fordert ständiges Training. Gerade weil man sie in der Praxis eher selten gebraucht. Aber lieber beherrschen und nicht brauchen, als umgekehrt.

Daß die Jägerschaft grundsätzlich sehr aktiv ist, verdeutlichen die Belegungszahlen der großen Schiessanlagen wie das Schießkino in Cramberg oder die Anlage in Philippsburg bei Landau. Termine, zumindest für die Wochenenden, müssen dort meist Monate im Voraus reserviert werden.

Schießtraining macht Spaß!

Wenn wir also sowieso schon dort trainieren, können wir auch mit einem Eintrag in unser persönliches Nachweisheft in Jagdscheinformat unsere Trainingseinheiten dokumentieren. Es ist nicht kompliziert, nicht teuer, tut nicht weh und macht keinen Stress.
Unser Training hat keinen Wettkampfcharakter und es geht auch nicht darum, jedes Mal Glanzleistungen zu vollbringen, sondern durch Training kontinuierlich gute Ergebnisse zu erzielen. Die Leistungssteigerung folgt automatisch.
Diese freiwillige Kontrolle sollte jedem Jäger ein persönliches Anliegen sein. Damit sind die Diskussionen am Ende, der Wind ist aus den Segeln unserer Gegner genommen und unsere Angriffsfläche bedeutend kleiner.

Die Vordrucke für den freiwilligen Schießnachweis gibt es ab sofort bei uns!
Für alle!

Anfordern bei unserer Fachberaterin für jagdliches Schießen, Klaudia Berger, unter schiessen@weiberrevier.com